Geiz ist geil!
Das kenn’ ich sogar als Beifahrer: MAn will grade mal ein bisschen zügiger fahren, nachdem man die letzten 20min vor und 10min nach der Pause im Stau stand (die mußte auch nur sein, weil $kind, $hund, $frau mal unbedingt aufs Klo mußte…) und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur. Was tun? Drängeln? Lichthupe?
Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.
- Variante 1: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart! Noch mehr sparen? - Variante 2: Rauf auf die Standspur.Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart. Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
- Variante 3: Kaufe ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und
Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen. Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.
elk schreibt an die Tafel:
Ich werde hier nicht den Sündenbock spielen
